Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Heyde Installationsbetrieb

Allgemein

Für unsere Leistungen gilt die VOB DIN 18380/18381/18339, ergänzend die nachstehenden Vereinbarungen. Abweichende Vereinbarungen sind nur in schriftlicher Form gültig. Wird die Änderung einer oder mehreren Klauseln dieser Bedingungen vereinbart oder sind rechtswirksam, so bleiben die übrigen jedoch unverändert gültig. Mündliche Nebenabreden, insbesondere mit Vertretern, Angestellten oder Monteuren müssen vom Unternehmen schriftlich bestätigt werden.

Vertrag

Der Auftraggeber ist mit seiner Unterschrift an den Auftrag gebunden. Der Vertrag ist erst dann mit dem Unternehmer bindend, wenn er den Auftrag innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigt hat. Stellt der Unternehmer beim Aufmaß fest, dass ihm die Konstruktion oder die Montage nicht in der vorgesehenen Weise möglich ist, so kann er vom Vertrag zurück treten, ohne dass der Auftraggeber etwaigen Schaden geltend machen kann. Wird dem Unternehmer nachträglich eine etwaige Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers bekannt, so kann er Die Zahlung im Voraus verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei einer vom Unternehmer zu vertretenen erheblichen Verzögerung der Lieferfrist bzw. Arbeitsleistung

1. Preise

Die Abrechnung erfolgt laut Aufmaß nach Stückzahl und Konstruktionsart. Ändern sich diese nach Vertragsabschluss, so wird der jeweilige Preis der betreffenden Position entsprechend herab gesetzt oder erhöht. Der Unternehmer ist berechtigt, den Preis zu berechnen, der nach Vertragsabschluss infolge der Material- und Lohnkosten entstanden ist.

2. Lieferzeit

Die Lieferzeit gilt ab Datum der Auftragsbestätigung. Bei unabwendbaren Ereignissen, Streik, Aussperrung, Transportunfall, Maschinenausfall, schwieriger Materialbeschaffung sowie Verzug oder Betriebsferien der Zulieferer haftet der Unternehmer nicht für verspätete Lieferung. Grundsätzlich sind Ansprüche des Auftraggebers wegen Lieferverzögerungen ausgeschlossen, es sei denn, der Unternehmer hätte sie grob fahrlässig verursacht.

3. Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Empfang der Rechnung ohne jeden Abzug an den Unternehmer zu leisten. Zahlungen an Vertretern, Angestellte oder Monteuren dürfen nur vorgenommen werden, wenn diese eine schriftliche Vollmacht

4. Gewährleistung

Anspruch auf Gewährleistung besteht nur, wenn die Rechnung, auch aus vorangegangenen Leistungen, vollständig bezahlt ist. Der Unternehmer übernimmt grundsätzlich nur die Gewährleistung im Rahmen der Bedingungen seiner Zulieferer, ansonsten gelten die Bestimmungen der jeweiligen Industrie. Im Falle der Gewährleistung kann der Unternehmer nach seinem Ermessen entweder Ersatz liefern oder nachbessern. Mehrere Nachbesserungen sind gestattet. Der Auftraggeber muss die Nacharbeiten ohne Behinderung ermöglichen. Ausgenommen von der Gewährleistung sind solche Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, mangelhafter Pflege oder sonstiger vom Unternehmer nicht zu vertretenden Umstände entstanden sind.

5. Montage

Die Montage wird den Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Er muss dafür sorgen, dass zu den Terminen die Voraussetzungen für eine einwandfreie und zügige Montage vorliegen. Kann trotz rechtzeitiger Ankündigung die Montage aus Gründen, die der Unternehmer nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, so muss der Auftraggeber ihm alle durch den Ausfall entstandenen Kosten ersetzen.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus dem Liefer- und Leistungsgeschäft ist der Hauptgeschäftssitz des Unternehmers und ebenso auch der Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus dem Vertrag.

News

Abwrackprämie für Heizkessel – Jetzt informieren!!

mehr erfahren

Leistungen

Solar, Klima, Dach, Sanitär, Heizung, Kleinkläranlagen

mehr erfahren

Referenzen

Solar, Dach, Sanitär, Heizung

 
mehr erfahren

IHRE ANFRAGE

Sie sind auf der Suche nach einem zuverlässigen Spezialisten für den Sanitär-, Heizungs-, Solar- oder Kleinkläranlagenbereich? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Bitte wenden Sie sich für fachliche Beratungen direkt an den Inhaber, Herrn Bert Heyde.

Telefon: (037206) 3674
Fax: (037206) 80989
heyde-merzdorf@t-online.de

Bert Heyde,
Sandgrubenweg 4
09244 Lichtenau / OT Merzdorf




    Ich habe den Datenschutz gelesen

    Unverbindliches Angebot anfordern